Hier finden Sie nützliche Hintergrundinformationen rund um Ihre Fahrausbildung bei uns.
Die Schlüsselzahl SZ 80 betrifft die Motorrad-Klasse A. Sie wird im Zusammenhang mit bestimmten Auflagen und Beschränkungen im Führerschein eingetragen. Sprechen Sie uns bei Fragen zur SZ 80 gerne persönlich an – wir informieren Sie ausführlich, ob und wie diese Schlüsselzahl für Ihre Ausbildung in der Klasse A relevant ist.
Weiterführende Informationen:
Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren gilt: Ab 2 oder mehr Punkten im Fahreignungsregister ist begleitetes Fahren nicht erlaubt. Diese Voraussetzung gilt sowohl für den Fahranfänger als auch für die eingetragenen Begleitpersonen.
Nach abgeschlossener Theorie erfolgt die Prüfungsanmeldung durch die Fahrschule. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – wir übernehmen die Anmeldung zur Theorie- und Praxisprüfung für Sie.
Mit der Zusatzqualifikation B196 dürfen Inhaber der Klasse B ab 25 Jahren zusätzlich 125er-Motorräder fahren – nach nur 10 Fahrstunden und 4 Theorieeinheiten, ganz ohne Prüfung. B196 gilt ausschließlich in Deutschland. Mehr dazu auf unserer Leistungen-Seite.