Wissenswertes

Fragen zum Führerschein

Wie oft muss am theoretischen Unterricht teilgenommen werden?

  • Erstmaliger Führerschein - Grundunterricht 12 mal
  • bei Erweiterung - Grundunterricht 6 mal
  • Zusatzunterricht Kl. B - 2 mal
  • Zusatzunterricht Kl. A - 4 mal
  • Zusatzunterricht Kl. M - 2 mal
  • Zusatzunterricht Kl. L - 2 mal

Wie viele Fahrstunden benötige ich?

Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der "Pflichtstunden" sagt nichts über die tatsächlich notwenige Anzahl der Fahrstunden aus! Zusätzlich sind von jedem Fahrschüler, vor Durchführung der Sonderfahrten, Übungsstunden zu absolvieren.

Ohne eine ausreichende Anzahl an Übungsstunden (z.B. im Stadtverkehr) kann man die praktische Prüfung nicht erfolgreich abschließen!

Die Anzahl der Übungsstunden ist je nach Begabung und Talent unterschiedlich!


Übersicht der Pflichtstunden

Klasse A, A1, B

  • auf Bundes- oder Landstraßen 5
  • auf Autobahnen 4
  • bei Dämmerung/Dunkelheit 3

Klasse A1 auf A

  • auf Bundes- oder Landstraßen 3
  • auf Autobahnen 2
  • bei Dämmerung/Dunkelheit 1

Klasse B auf BE

  • auf Bundes- oder Landstraßen 3
  • auf Autobahnen 1
  • bei Dämmerung/Dunkelheit 1

Wann muss ich mich anmelden, damit ich bis zu meinem Geburtstag den Führerschein habe?

Empfehlenswert ist es sich ca. 3 Monate vor seinem Geburtstag anzumelden, dann hat man genügend Zeit für die Ausbildung und kann die notwendigen Formalitäten schon mal erledigen.


Kann ich die Prüfungen schon vor meinem Geburtstag machen?

Ja, und zwar die theoretische Prüfung 3 Monate vor Erreichen des notwendigen Mindestalters, die praktische Prüfung 1 Monat vorher.


Was benötige ich, wenn ich mich zur Fahrschule anmelden möchte?

- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Passfoto
- Sehtest
- ggf. Kursbescheinigung "Lebensrettende  Sofortmaßnahmen"

Noch ein Tipp:
Manchmal werden auch Rot-Kreuzkurse über die Schule, DLRG, Feuerwehr o.ä. erworben, wenn Du schon mal einen gemacht hast reicht der natürlich aus, zeitlich begrenzt sind diese Kurse nicht!


Wo gibt`s den Führerscheinantrag und warum ist der so wichtig?

Den Führerscheinantrag bekommst Du bei der Anmeldung von uns! Den Antrag musst Du zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auf der Führerscheinstelle persönlich abgeben. Der Bearbeitungsvorgang für den Antrag dauert ca. 6 Wochen. Erst wenn der Antrag bearbeitet worden ist darfst Du an einer Prüfung teilnehmen, d.h. Du kannst natürlich mit der Ausbildung schon vorher anfangen, aber eine Prüfung ( auch die theoretische ) ist erst nach Antragsbearbeitung möglich!


Ich möchte den Motorradführerschein machen, muss ich die Schutzkleidung selber mitbringen?

Die eigene Schutzkleidung passt sicher besser als geliehene Sachen, deshalb empfehlen wir natürlich diese zu tragen. Solltest Du noch keine eigene Ausrüstung besitzen, können wir Dir gerne aushelfen. Wichtig ist allerdings, das Du geeignetes Schuhwerk trägst und zwar sollen die Schuhe (oder Stiefel) knöchelhoch und fest sein.

Begleitetes Fahren mit 17

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern, ihr eigenes Können überschätzen sie oft - kritische Situationen unterschätzen sie. Deshalb ist das Risiko eines Autounfalls für diese jungen Frauen und Männer wesentlich höher.

Die traurige Bilanz: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt.
Um die Sicherheit der jungen Fahrer/innen und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrungen sammeln.

Die Grundidee dabei heißt:

Mehr Praxis - mehr Beratung - mehr Erfahrung

oder anders gesagt:

Weniger Risiko - weniger Gefahren - weniger Unfälle


Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

Ab 16 1/2 Jahren:  Führerscheinausbildung in der Fahrschule.

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE
(darin enthalten: Führerscheinklassen L, M und S)
wie bisher, nur ein Jahr früher.

Voraussetzung für den Führerscheinbewerber:

Keine Bedenken die gegen die Fahreignung sprechen.

Als Begleitperson kommen ein oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en) in Frage, die folgende Auflagen erfüllen:

  • das 30. Lebensjahr vollendet.
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B.
  • nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung.

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
  • Aushändigung einer Prüfbescheinigung (kein Kartenführerschein).
  • Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung und Sammeln von Fahrpraxis.

  • Die jungen Fahrer sind verantwortungsvolle Fahrzeugführer und dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland.
  • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Die Alkohol-Promillegrenze gilt auch für die Begleitperson.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Uneingeschränkte Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt.

Der EU-Kartenführerschein muss beantragt werden.

Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag gültig.

Führerschein B197

Die Schalterfahrstunden einfach in die Ausbildung integriert.

Eine stressfreie Prüfung im Automatikfahrzeug und trotzdem bereit für Schaltwagen!

Die "integrierte" Ausbildung erfolgt während der Fahrstunden. Es werden mindestens 10 Schaltfahrstunden und eine 15 minütige Testfahrt absolviert.

Hier sollen Schülerinnen und Schüler zeigen, dass sie in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher und umweltbewusst zu führen.

Die weitere Ausbildung, einschließlich Prüfung, erfolgt dann im Automatikfahrzeug.

Stressfrei - kein Abwürgen des Motors - Berganfahren leicht gemacht - kein Schalten - volle Konzentration auf den Verkehr und die Hände am Lenkrad.

Die Prüfungen werden immer umfangreicher

So sollen Schülerinnen und Schüler während der Fahrt die verbauten Assistenten bedienen können. Dies ist natürlich einfacher, wenn sie nicht zusätzlich mit dem Schalten beschäftigt sind. Konzentration auf das Wesentliche.

Automatik und Schalter fahren???
Mit B197!

Die B197 gilt für die deutschen Behörden als "Nachweis über die Befähigung zur sicheren verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B". Die Fahrerlaubnis der Klasse B gilt damit europaweit (und in anderen Ländern, die den EU-Führerschein anerkennen) ohne Automatikbeschränkung!

"197" gilt nicht für Erweiterungen

Die Eintragung gilt nur für die Klasse B - nicht für spätere Erweiterungen.
Wenn also Inhaberinnen und Inhaber des Führerscheins der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 Erweiterungen auf andere Klassen machen möchten (z.b. Anhänger oder LkW) dürfen sie diese nur mit Automatik fahren.
Für eine Erweiterung ohne diese Automatikbeschränkung müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Prüfung mit einem Schaltwagen dieser Klasse absolvieren.
(Stand: 01.04.2021)